PERSONAL & EVENT GMBH 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Stellenvermittlung

Allgemeines

Die nachfolgend beschriebenen Konditionen treten bei mündlicher und schriftlicher Auftragserteilung des Arbeitgebers sowie bei einer Anstellung eines von PERSONAL & EVENT GMBH vorgeschlagenen Kandidaten, in Kraft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerstellenvermittlung sind Bestandteil des Vertrages zwischen PERSONAL & EVENT GMBH und dem Arbeitgeber.

Leistungen

PERSONAL & EVENT GMBH übernimmt für den Arbeitgeber sämtliche Aufwände, welche in Zusammenhang mit einer Personalrekrutierung stehen. Anhand eines Stellenprofils werden dem Arbeitgeber geeignete Bewerber vorgeschlagen. Die Suche, Auswahl und Vermittlung von Kandidaten erfolgt auf reiner Erfolgbasis, ohne Anspruch auf Honorar nach Arbeitsaufwand.

Erfolgshonorar

Im Honorar sind sämtliche Leistungen inbegriffen wie: Selektion, Interviews, Referenzanfragen, Dossier erstellen, Terminvereinbarungen etc. Dies wird nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Arbeitgeber einen von PERSONAL & EVENT GMBH vorgeschlagenen Bewerber fest anstellt. Das Erfolgshonorar berechnet sich vom (Bruttojahresgehalt inkl. Bonifikation) wie folgt:

Bis   Fr.  40000.-   Bruttojahresgehalt     8 %

Bis   Fr.  80000.-   Bruttojahresgehalt    10 %

Ab   Fr.  80000.-   Bruttojahresgehalt    12 %

Ab   Fr. 100000.-  Bruttojahresgehalt    14 %

Ab   Fr. 120000.-  Bruttojahresgehalt    16 %

Ab   Fr. 150000.-  Bruttojahresgehalt    18%

AB   Fr. 200000.-  Bruttojahresgehalt    20%

Das Mindesthonorar pro Vermittlung beträgt  Fr. 3000.-

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragsabschluss zwischen dem Arbeitgeber und dem von PERSONAL & EVENT GMBH vermittelnden Kandidaten. Das Honorar versteht sich exkl. MwSt. und ist nach Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen.

Garantie

Sollte das Arbeitverhältnis eines von PERSONAL & EVENT GMBH vermittelten Kandidaten in den ersten 60 Kalendertagen aufgelöst werden, verpflichtet sich PERSONAL & EVENT GMBH zu folgender Rückerstattung:

Bei Auflösung des Arbeitsvertrages während:

► der ersten 30 Kalendertage                      50 % des in Rechnung gestellten Erfolgshonorars

► ab dem 31. bis zum 60. Kalendertag         30 % des in Rechnung gestellten Erfolgshonorars

Schutzbestimmungen

Kandidatendossiers, die dem Auftraggeber zugestellt wurden, bleiben Eigentum von PERSONAL & EVENT GMBH und sind bei Nichteinstellung der vorgeschlagenen Kandidaten sofort zu retournieren, mit Ausnahme des Dossiers des eingestellten Kandidaten. Es ist dem Arbeitgeber untersagt, einen von PERSONAL & EVENT GMBH vorgeschlagenen Bewerber in den ersten 12 Monaten nach Erhalt des Dossiers anzustellen. Sei es direkt, als freier Mitarbeiter oder durch Konkurrenz von PERSONAL & EVENT GMBH

Inserate

PERSONAL & EVENT GMBH hilft dem Auftraggeber bei der Gestaltung und Disposition der geplanten Inserate und platziert diese auf Wunsch sinnvoll. Für die Arbeit werden keine Kosten verrechnet. Der Auftraggeber bezahlt lediglich die Inseratkosten, welche PERSONAL & EVENT GMBH durch die zuständigen Zeitungen in Rechnung gestellt werden. Er hat so den Vorteil, günstiger zu inserieren, da PERSONAL & EVENT GMBH spezielle Konditionen mit den Zeitungen ausgehandelt hat.

Try & Hire

Beschliesst der Arbeitgeber einen von PERSONAL & EVENT GMBH vermittelten Kandidaten vorrangig temporär zu testen, um ihn später fest anzustellen, treten die Bestimmungen, welche auf dem Blatt - Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Personalverleih - unter dem Titel - Übernahmebestimmungen - geregelt sind in Kraft.

Haftung

Die von PERSONAL & EVENT GMBH erzielten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der vorgeschlagenen Kandidaten. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einem von PERSONAL & EVENT GMBH vermittelten Kandidaten übernimmt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für seine Wahl.PERSONAL & EVENT GMBH hat keinerlei vertragliche Verbindung zu Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. PERSONAL & EVENT GMBH lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab.

Gerichtstand

Bei Streitigkeiten zwischen PERSONAL & EVENT GMBH und dem Einsatzbetrieb, gilt als Gerichtstand, Zürich.

 

PERSONAL & EVENT GMBH  

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Personalverleih

Allgemeines

Die nachfolgend ausgeführten Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des Personalleihvertrages (Auftragsbestätigung) gemäss Art.20 AVG. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigt der Einsatzbetrieb ausdrücklich, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PERSONAL & EVENT GMBH Kenntnis genommen zu haben. Die besonderen Bedingungen jedes Einsatzes wie Beginn, Dauer und Stundentarif werden im Voraus schriftlich festgelegt und gelten nur während der Einsatzdauer. Wenn es der Einsatzbetrieb unterlässt, ein Formular der Auftragsbestätigung unterschrieben an PERSONAL & EVENT GMBH zurückzusenden, so bestätigt er die Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift auf dem Formular Arbeitsrapport.

Arbeitsvertrag

Die dem Einsatzbetrieb zur Verfügung gestellten temporären Mitarbeiter stehen mit PERSONAL & EVENT GMBH in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis, welches ihre Rechte und Pflichten festlegt. Sie stehen somit mit dem Einsatzbetrieb in keinem Vertragsverhältnis. Falls der Einsatzbetrieb durch besondere Umstände gezwungen ist, während der Dauer des Einsatzes den Ort, die Arbeitszeit oder die Art der vereinbarten und auszuführenden Arbeit zu ändern, ist er verpflichtet, PERSONAL & EVENT GMBH darüber sofort zu Informieren, damit letztere den temporären Mitarbeitern selbst neue Anweisungen geben kann.

Weisungen und Schweigepflichten

Die temporären Mitarbeiter haben sich PERSONAL & EVENT GMBH gegenüber vertraglich verpflichtet. Sie müssen sich im Hinblick auf die Ausführung der Ihnen anvertrauten Angaben an die Betriebsordnung des jeweiligen Einsatzbetriebes halten. Die temporären Mitarbeiter sind vertraglich zur Verschwiegenheit über sämtliche Geschäftsangelegenheiten des Einsatzbetriebes verpflichtet.

Garantie

Der Einsatzbetrieb hat sich von Anfang an zu überzeugen, ob die Ihm überlassenen temporären Mitarbeiter den Anforderungen genügen und den Ihnen anvertrauten Aufgaben gerecht werden. Sollte die nicht der Fall sein, so hat er das Recht, sie nach dem ersten Arbeittag an PERSONAL & EVENT GMBH zurückzuweisen, ohne dass ihm daraus eine finanzielle Verpflichtung erwächst.

Kündigung

Das Vertragsverhältnis endigt automatisch nach Ablauf der Dauer, für die Temporären Mitarbeiter beansprucht wurden. Ist diese Dauer unbestimmt, so kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung folgender Fristen kündigen:

2 Tage   während der ersten 3 Monate einer ununterbrochenen Anstellung

7 Tage   ab dem 4. bis 6. Monat einer ununterbrochenen Anstellung

1 Monat  ab dem 7. Monat einer ununterbrochenen Anstellung (gemäss OR Art. 335c)

Sicherheit

Der Einsatzbetrieb verpflichtet sich,

►die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, ob diese von dem temporären Mitarbeiter richtig gehandhabt werden.

►zum Schutz von Leben und Gesundheit der überlassenen Mitarbeiter alle erforderlichen Massnahmen zu treffen und die sich auf ihre Tätigkeit beziehenden besonderen gesetzlichen Erlasse zu befolgen.

►zu vergewissern, das die temporären Mitarbeiter die allgemeinen und speziellen Sicherheitsvorschriften im Beruf kennen.

Überzeit

Der Einsatzbetrieb ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes betreffend der Überzeit. Die temporären Mitarbeiter dürfen nur Überzeiten leisten, wenn der Einsatzbetrieb vorher sein Einverständnis von PERSONAL & EVENT GMBH und das der zuständigen Amtsstelle erhalten hat. Überstunden sind solche, welche gemäss den Gepflogenheiten und geltender Normalarbeitszeit in der Einsatzfirma hinaus geleistet werden. Wurde nichts Gegenteiliges vereinbart, sind sie mit einem Zuschlag von 25 % (bzw. 50 % an Sonn- Feiertagen) auf den vereinbarten Stundentarif zu fakturieren. 

Haftpflicht

Direkte Abmachungen zwischen dem Einsatzbetrieb und den temporären Mitarbeitern sind nicht gestattet und für PERSONAL & EVENT GMBH nicht verbindlich. Für Schäden an Materialien, Maschinen und Fahrzeugen jeglicher Art, auch bei delikater und wertvoller Ware, die durch die temporären Mitarbeiter verursacht werden, lehnt PERSONAL & EVENT GMBH jegliche Haftung ab. Es ist Sache des Einsatzbetriebes, die notwendigen Versicherungen zur Deckung solcher verschiedener Risiken abzuschliessen. (OR Art. 55 und 101).

Arbeitsrapporte

Jede Woche oder auf Wunsch täglich legen die temporären Mitarbeiter dem Einsatzbetrieb einen Arbeitsrapport vor. Der von dem Einsatzbetrieb kontrolliert und unterzeichnete Arbeitsrapport gilt als Grundlage für die Rechnungsstellung von PERSONAL & EVENT GMBH.

Rechnungsstellung

Die Rechnungen von PERSONAL & EVENT GMBH werden zuzüglich MwSt wöchentlich erstellt und an den Einsatzbetrieb gesandt. Die Rechnungen entsprechen im wesentlichen den z.T. bereits ausbezahlten Löhnen der temporären Mitarbeiter und sind deshalb bei Erhalt netto und ohne Skonto zu bezahlen.

Löhne

PERSONAL & EVENT GMBH bezahlt die Löhne der temporären Mitarbeiter selbst inkl. aller gesetzlichen und sozialen Abgaben wie AHV/IV/EO/ALV, Kinderzulagen, Ferien, Feiertagsentschädigungen, Unfallversicherungen, Lohnausfall bei Krankheit, Pensionskasse usw. Diese sind nicht befugt, Zahlungen direkt entgegenzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen PERSONAL & EVENT GMBH und dem Einsatzbetrieb vereinbart wurde.

Übernahmebestimmung

Beschliesst der Einsatzbetrieb, einen von PERSONAL & EVENT GMBH vermittelten temporären Mitarbeiter fest anzustellen, ist die unter Berücksichtigung folgender Bedingungen möglich:

- kostenlos, wenn die Anstellung drei Monate dauerte und als Try & Hire Einsatz definiert wurde ( 540 Std.).

- kostenlos, wenn die Anstellung nach einem Einsatzunterbruch von mindestens sechs Monaten erfolgt

- gegen Honorar, wenn die Anstellung erfolgt, nachdem der temporäre Mitarbeiter einen Einsatz von weniger als drei Monate (540 Std.) ausgeführt hat ( AVG Art. 22, Abs. 4. )

Das Honorar berechnet sich wie folgt:

540 Std. abzüglich bereits geleisteter Stunden = Reststunden.

30 % des vereinbarten Stundentarifs werden multipliziert mit den Reststunden, dies ergibt das Übernahmehonorar.

Es ist dem Einsatzbetrieb untersagt, den verliehenen Mitarbeiter der PERSONAL & EVENT GMBH über eine andere Verleihagentur temporär anzustellen.

Gerichtstand

Bei Streitigkeiten zwischen PERSONAL & EVENT GMBH und dem Einsatzbetrieb, betreffend dem Verleihvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt als Gerichtstand Zürich